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70 Jahre Genfer Abkommen

Am 22. August 1864 wurde das erste Genfer Abkommen verabschiedet – als erster völkerrechtlicher Vertrag, der den Schutz von Verwundeten, die Neutralität des Sanitätspersonals und das Rote Kreuz als Schutzzeichen zum Gegenstand hat. In den folgenden 150 Jahren wurde das Recht wegen sich kontinuierlich wandelnder Waffentechnologie und veränderter Methoden der Kriegsführung immer wieder an die neuen Herausforderungen angepasst.

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, hat die Bedeutung der Genfer Abkommen gewürdigt, die vor 70 Jahren am 12. August 1949 abgeschlossen wurden. „Die Genfer Abkommen sind ein Meilenstein des humanitären Völkerrechts, weil sie das Verhalten der Konfliktparteien regeln, um das menschliche Leiden in bewaffneten Auseinandersetzungen so gering wie möglich zu halten“, sagte Hasselfeldt. Diese Regeln müssten allerdings auch eingehalten werden, mahnte die DRK-Präsidentin an. „Es ist besorgniserregend, dass in vielen Konfliktgebieten das humanitäre Völkerrecht verletzt wird, indem Zivilpersonen, humanitäre Helfer oder Gesundheitseinrichtungen angegriffen werden“, erklärte Hasselfeldt. Allein im vergangenen Jahr seien weltweit insgesamt 155 humanitäre Helfer im Einsatz getötet worden. Besonders problematisch sei die Situation in Ländern wie Syrien, Südsudan und Afghanistan. Die vier Genfer Abkommen von 1949 sind für sämtliche Staaten verbindlich. Sie schützen insbesondere verwundete, kranke oder gefangene Soldaten und Zivilpersonen. Eine herausragende Errungenschaft der Genfer Abkommen ist die Regelung für nicht-internationale bewaffnete Konflikte: Die Staaten konnten sich erstmals auf ein Ergebnis für Situationen einigen, in denen nicht alle Konfliktparteien Staaten sind. Hier gilt unter allen Umständen ein Mindeststandard an Menschlichkeit. Auch auf neue Entwicklungen und Situationen – wie etwa den Einsatz von Drohnen oder Cyberkriegsführung – kann das humanitäre Völkerrecht angewendet werden. „Die Aktualität der Genfer Abkommen ist heute nicht geringer als vor 70 Jahren“, sagte Hasselfeldt. Basierend auf den Genfer Abkommen leisten Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten oder helfen mit dem Suchdienst bei der Familienzusammenführung. Das Emblem des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes dient dabei den weltweit über 14 Millionen haupt- und ehrenamtlichen Helfern der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung als Schutzzeichen in bewaffneten Konflikten.
 
Die Bewegung sei aufgrund ihrer humanitären Aufgaben in besonderer Weise den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, sagte Hasselfeldt. „Denn nur durch diese Unparteilichkeit und Neutralität können wir in bewaffneten Auseinandersetzungen eine hohe Akzeptanz bei allen Konfliktparteien erreichen, um humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung zu organisieren. Ohne die Genfer Abkommen wäre diese Hilfe gar nicht möglich“, erklärte die DRK-Präsidentin.

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ist mit nationalen Gesellschaften in 191 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt.

Mehr über die Genfer Abkommen unter https://www.drk.de/Genfer-Abkommen